Information zu Instandsetzungarbeiten am Nitzschkaer Deich

Auf Grundlage des Deichsicherungserlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 12.04.2006 wurde neben zahlreichen anderen Deichen auch für den Deich Nitzschka im Abschnitt zwischen Rittergut und Muldenhäuser durch das Regierungspräsidium Leipzig eine Gefahrenabwehranordnung erlassen. Diese ordnet die umgehende, den aktuellen Vorschriften entsprechende Instandsetzung des o.g. Deichabschnittes an. Die Maßnahme dient dem Hochwasserschutz der Ortslage Nitzschka. Die Gefahrenabwehranordnung resultiert aus einer umfassenden Deichzustandsanalyse. die dem Deichabschnitt einen schlechten Zustand bescheinigt. Aufgrund des hohen Schadenspotentials (siehe Augusthochwasser 2002) besteht ein kurzfristiger Handlungsbedarf.
Im Zuge der Instandsetzungarbeiten wird der Nitzschkaer Deich gemäß den Empfehlungen der Hochwasserschutzkonzeption erhöht und somit auch verbreitert.
So wird der Deichabschnitt nach erfolgter Instandsetzung die Ortslagen gegen ein Hochwasser schützen, welches statistisch alle 100 Jahre auftritt. Landseitig des Deiches wird ein befestigter Weg, der zur Deichverteidigung im Hochwasserfall dient, hergestellt. Träger des Bauvorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster in Rötha.
Mit der Planung wird das Ingenieurbüro Planungsgemeinschaft Tief- und Wasserbau GmbH (PTW) in Dresden von der LTV beauftragt. Mit den Planungsarbeiten und der damit in Verbindung stehenden Information der betroffenen Eigentümer wurde zwischenzeitlich gegonnen.

Seile 19 - Amtsblatt 09/2006 vom 24.09.2006