Auf Grundlage des Deichsicherungserlasses des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft vom 12.04.2006 wurde neben zahlreichen
anderen Deichen auch für den Deich Nitzschka im Abschnitt zwischen
Rittergut und Muldenhäuser durch das Regierungspräsidium Leipzig
eine Gefahrenabwehranordnung erlassen. Diese ordnet die umgehende, den
aktuellen Vorschriften entsprechende Instandsetzung des o.g. Deichabschnittes
an. Die Maßnahme dient dem Hochwasserschutz der Ortslage Nitzschka.
Die Gefahrenabwehranordnung resultiert aus einer umfassenden Deichzustandsanalyse.
die dem Deichabschnitt einen schlechten Zustand bescheinigt. Aufgrund des
hohen Schadenspotentials (siehe Augusthochwasser 2002) besteht ein kurzfristiger
Handlungsbedarf.
Im Zuge der Instandsetzungarbeiten wird der Nitzschkaer Deich gemäß
den Empfehlungen der Hochwasserschutzkonzeption erhöht und somit auch
verbreitert.
So wird der Deichabschnitt nach erfolgter Instandsetzung die Ortslagen
gegen ein Hochwasser schützen, welches statistisch alle 100 Jahre
auftritt. Landseitig des Deiches wird ein befestigter Weg, der zur Deichverteidigung
im Hochwasserfall dient, hergestellt. Träger des Bauvorhabens ist
die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Elbaue/Mulde/Untere
Weiße Elster in Rötha.
Mit der Planung wird das Ingenieurbüro Planungsgemeinschaft
Tief- und Wasserbau GmbH (PTW) in Dresden von der LTV beauftragt. Mit den
Planungsarbeiten und der damit in Verbindung stehenden Information der
betroffenen Eigentümer wurde zwischenzeitlich gegonnen.
Seile 19 - Amtsblatt 09/2006 vom 24.09.2006